Stand: Januar 2025
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns, Mst. Daniel Wimmer Kältetechnik, und natürlichen sowie juristischen Personen (kurz „Kunde“) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen, darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, welche an den Kunden vorab übermittelt wird.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Angebote, Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführte Informationen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich – bei Unternehmern schriftlich – Vertragsinhalt werden. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung über die Kostenpflicht informiert.
3. Preise
Preise sind grundsätzlich keine Pauschalpreise. Für vom Kunden angeordnete Zusatzleistungen besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Preise verstehen sich zuzüglich USt. und ab Lager. Verpackung, Transport, Zoll, Versicherung etc. gehen zu Lasten des Kunden, bei Verbrauchern nur, wenn dies einzelvertraglich vereinbart ist. Eine Rücknahmeverpflichtung für Verpackung besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Entsorgung von Altmaterial (z. B. Kühlmittel, Öle, Geräte) ist Sache des Kunden; erfolgt die Entsorgung durch uns, ist sie gesondert zu vergüten. Für erschwerte Anlieferungen (über 50 m oder ohne Lift pro Stockwerk) wird ein Zuschlag von 20 € pro km bzw. pro Stockwerk verrechnet. Entgelte können angepasst werden, wenn sich Lohnkosten oder Materialpreise um mindestens 5 % ändern. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt eine Wertsicherung nach VPI 2010. Fahrt- und Nächtigungskosten werden gesondert verrechnet; Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Beistellungen
Werden Geräte oder Materialien vom Kunden beigestellt, berechnen wir einen Zuschlag von 50 % des Wertes der Beistellung. Die Verantwortung für Qualität, Betriebsbereitschaft und Kompatibilität liegt beim Kunden.
5. Zahlung
Ein Drittel des Entgelts ist bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Fertigstellung fällig. Skonto nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind nicht bindend. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder alle offenen Forderungen fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug verfallen Rabatte, Mahnspesen von 35 € pro Mahnung sowie Verzugszinsen (9,2 % über Basiszinssatz für Unternehmer, 4 % für Verbraucher) werden verrechnet.
6. Bonitätsprüfung
Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten ausschließlich zum Gläubigerschutz an AKV, ÖVC, ISA und KSV übermittelt werden dürfen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Unsere Leistungspflicht beginnt erst, wenn technische und rechtliche Voraussetzungen geschaffen, Anzahlungen geleistet und Mitwirkungspflichten erfüllt wurden. Dazu gehören: Bereitstellung von Energie, Wasser, Lagerräumen, Angaben zu Leitungen und Fluchtwegen, notwendige Bewilligungen, Reinigung und Wartung der Anlagen. Der Kunde haftet für Funktionsfähigkeit der beigestellten Teile sowie die Einhaltung der Betriebsanleitungen.
8. Leistungsausführung
Nachträgliche Änderungen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie technisch erforderlich sind. Zumutbare Änderungen gelten als genehmigt. Bei Änderungs- oder Erweiterungswünschen können sich Fristen verlängern und Mehrkosten entstehen. Teillieferungen sind zulässig.
9. Behelfsmäßige Instandsetzung
Behelfsmäßige Instandsetzungen haben nur eingeschränkte Haltbarkeit. Der Kunde muss eine fachgerechte Reparatur veranlassen.
10. Liefer- und Leistungsfristen
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn schriftlich vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Streik oder Lieferprobleme verschieben Fristen. Bei Verzögerungen durch den Kunden verlängern sich unsere Fristen entsprechend.
11. Gefahrtragung
Beim Verbraucher gilt § 7b KSchG. Beim Unternehmer geht die Gefahr mit Bereitstellung zur Abholung, Anlieferung oder Übergabe an den Transporteur über.
12. Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug von mehr als 2 Stunden können wir über Materialien anderweitig verfügen oder Lagergebühren von 20 % pro Monat verrechnen.
13. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur mit Zustimmung möglich; Forderungen werden uns abgetreten. Bei Zahlungsverzug dürfen wir Vorbehaltsware zurückverlangen.
14. Schutzrechte Dritter
Bringt der Kunde Unterlagen oder Schöpfungen ein, haftet er für Schutzrechtsverletzungen und hält uns schadlos.
15. Geistiges Eigentum
Unterlagen, Pläne, Software und Liefergegenstände bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe oder Verwertung bedarf unserer Zustimmung. Der Kunde ist zur Geheimhaltung verpflichtet.
16. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Gegenüber Unternehmern beträgt sie ein Jahr. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden, schriftlich anzuzeigen. Der Kunde muss die Anlage zugänglich machen. Zur Mängelbehebung sind zwei Versuche einzuräumen. Transport- und Nebenkosten trägt der Kunde.
17. Haftung
Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Unternehmer ist die Haftung auf die Höhe einer etwaigen Haftpflichtversicherung beschränkt. Haftungsausschluss gilt u. a. bei unsachgemäßer Behandlung, fehlender Wartung oder Abnutzung.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Es soll eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich nahekommende Regelung getroffen werden.
19. Allgemeines
Es gilt österreichisches Recht; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Mariahilfbergl 11, A-6230 Brixlegg. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Unternehmenssitz, für Verbraucher das Gericht ihres Wohnsitzes. Änderungen von Name, Firma oder Anschrift sind schriftlich bekanntzugeben.